Kosten
Psychotherapie (Einzeltherapie) 50 min à € 97,-
bei Bedarf können Doppeleinheiten vereinbart werden
Paartherapie/ Familientherapie (Mehrpersonensetting) 90 min à € 175,-
Zahlungsmodalitäten: Das Erstgespräch ist in bar, direkt im Anschluss an die Therapieeinheit zu bezahlen. Bei einer längerfristigen Zusammenarbeit kann auch mit Banküberweisung bezahlt werden (Zahlungsziel 7 Tage).
Kostenerstattung
Um eine Kostenerstattung beantragen zu können muss eine krankheitswertige Störung (ICD-10 Diagnose) vorliegen. Diese kann vom Arzt oder von der Psychotherapeutin gestellt werden. Spätestens vor dem zweiten Gespräch muss eine ärztliche Untersuchung stattfinden, um auszuschließen, dass körperliche Erkrankungen die seelische Problematik eventuell (mit-)bedingen.
Für mehr als 10 Einheiten muss zusätzlich ein Antrag auf Kostenzuschuss bei der Krankenkasse gestellt werden.
Die Höhe der Kostenerstattung hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Aktuelle Sätze für Einzeltherapie wie folgt:
ÖGK € 33,70,-/ Einheit
BVAEB € 46,60,-/ Einheit
SVS € 45,-/ Einheit
LKUF € 53,-/ Einheit
KFG € 70,-/ Einheit
Verschwiegenheit
Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten sowie Ihre Hilfspersonen sind gemäß § 15 Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990, zur Verschwiegenheit über alle Ihnen in Ausübung Ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.
Absagen
Ich bitte Sie, die vereinbarten Termine bis spätestens 24h im Vorhinein abzusagen oder zu verschieben. Absagen innerhalb von 24h werden mit 80% des Stundensatzes in Rechnung gestellt – ausgenommen ich kann den Termin anderwärtig vergeben.